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03.01.2014
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anlage

Neubau und Ümrüstungen von Kleinkläranlagen auf Vollbiologie

Vorgabe

Entsprechend der Zielstellung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie sollten bis zum Ende des Jahres 2015 auch in weniger dicht besiedelten Gebieten die Abwasserentsorgung dem "Stand der Technik" angepasst werden. Alle vorhandenen Abwasserbehandlungsanlagen sollten bis zu diesem Zeitpunkt mit einer biologischen Reinigungsstufe nachgerüstet werden und jede neu errichtete Anlage muss mit solch einer biologischen Reinigungsstufe ausgerüstet sein. Diese Veränderungen betreffen alle Haushalte, die nicht an einen öffentlichen Kanal angeschlossen werden können.


Umsetzung

Wir unterstützen Sie bei ihrem Projekt mit kompetenter Beratung und Umsetzung für Neubau wie auch Umrüstung.
Genannte Umsetzungen durch uns, sind bereits in vielen Regionen wie z.B. Radebeul, Coswig, Weinböhla, Friedewald, Reichenberg, Willsdruff und Moritzburg
durch uns erfolgt.

Gerne stehen wir Ihnen auch bei der Beantragung der notwendigen Unterlagen für Ihre Wasserbehörde zur Seite.

Neubau:    hier SBR-Anlage oder SSB-Anlage                                                                                                                                      

                         
        

Umrüstung einer Betongrube:                

 

Elekronik und Kompressor zu den Anlagen:

     Um einen trockenen Standort für die Elektronik und den Kompressor zu gewährleisten, können diese z.B. im Geräteschuppen oder Keller untergebracht werden



Sie können sich dabei völlig frei entfalten und Ihrer Kreativität sind keine Grenzen gesetzt.....                                    


    Für den Außenbereich gibt es die Möglichkeit in Form von Außensäulen (frei stehend)         oder Außenschränken (Wandbefestigung)


Ein bedeutender Vorteil dieser Schränke ist, dass wir als Wartungsfirma auch ohne die Notwendigkeit Ihrer Anwesenheit die Wartung durchführen können.
 

Wartung 

Natürlich muß Ihre Kläranlage fachkundig, wie es der Gesetzgeber verlangt, gewartet werden. Selbstverständlich sind wir eine zertifizierte Wartungsfirma im Bereich biologischer Kläranlagen, die eine fachgerechte Wartung und Erstellung der Wartungsprotokolle gewährleisten kann.
Seit den Wartungsregeln vom Januar 2005 und in Anlehnung der Vorgaben vom Hersteller, ist eine Kleinkläranlage in der Regel 2 x jährlich zu warten.

Wartungkriterien sind: 

  1. Temperatur

  2.  pH-Wert

  3. absetzbare Stoffe (Schlammvolumen)

  4. Sauerstoffkonzentration

  5. Erfassung der Betriebsstunden und o.g. Werte im Wartungsprotokoll
     6. CSB und ggf. BSB5 lt. Laborermittlung

     7. Funktionskontrolle aller mechanischen und elektronischen
         Anlagenteil

     8. ggf. Umstellung/Neueinstellung der Taktzeiten der Anlage


Weitere Kläranlagenmodelle

Pflanzenkläranlage                          

 

stromlose Gruben              

                             

Wirbelschwebebett      kein Bild


Dichtheitsprüfung von Kleinkläranlagen 

Prüfung der Dichtheit erfolgt digital und mit Prüfprotokollausdruck  

                                                              

Zustandserfassung und Bewertung von bestehenden Anlagen und deren Sanierungsmöglichkeiten